Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Melanie Puschmann – Prozesspower


für Beratungs‑ und Unterstützungsleistungen im Bereich Buchhaltung, Digitalisierung und Prozessoptimierung (B2B – ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB)

1. Struktureller Aufbau & Digitalisierung

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Aufbau eines digitalen Beleg‑ und Rechnungsworkflows

  • Optimierung bestehender Softwarelösungen

  • Einführung neuer Softwarelösungen

  • Definition klarer Zuständigkeiten und Abläufe

  • Strukturierung nach Objekten / Kostenstellen

  • Dokumentation der Prozesse

Maßgeblich ist der im Projekt abgestimmte Leistungsumfang. Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und nach Aufwand abgerechnet.

Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis nach tatsächlichem Zeitaufwand.

 

2. Operative Buchhaltung & Umsetzung

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Übergangsweise Unterstützung im operativen Tagesgeschäft

  • Strukturierung und Standardisierung bestehender Abläufe

  • Abstimmung mit Steuerkanzlei und internen Ansprechpartnern

  • Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs

Digitalisierung und struktureller Aufbau erfolgen begleitend zur laufenden Buchhaltung. Optimierungsmaßnahmen werden im Rahmen der vereinbarten Kapazitäten fortlaufend identifiziert und umgesetzt.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Tagessatzes. Ein Tagessatz entspricht bis zu 8 Arbeitsstunden.

 

3. Zusätzlicher Aufwand

Leistungen, die über ein ordnungsgemäß geführtes Tagesgeschäft hinausgehen, gelten als Mehraufwand und werden gesondert auf Stundenbasis abgerechnet. Hierzu zählen insbesondere:

  • Aufarbeitung bestehender Buchhaltungsstände

  • Korrekturen fehlerhafter oder unvollständiger Buchungen

  • Zusätzliche Abstimmungen mit dem Steuerberater außerhalb des üblichen Umfangs

  • Besprechungen und Rückfragen, die über das übliche Maß hinausgehen

Der tatsächliche Aufwand kann sich insbesondere aufgrund der Qualität und Struktur der bereitgestellten Daten erhöhen. Der Auftraggeber wird informiert, sobald absehbar ist, dass zusätzlicher Aufwand entsteht.

 

4. Projektdauer und Projektverlauf

Die voraussichtliche Projektdauer beträgt 3 Monate

Der Projektverlauf hängt insbesondere ab von:

  • Qualität und Struktur der bestehenden Daten

  • Abstimmungsaufwand

  • Mitwirkung der Beteiligten

Der Gesamtaufwand ist im Vorfeld nicht abschließend planbar und richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder verspäteter Datenbereitstellung führen zu einer entsprechenden Anpassung des Projektverlaufs. Bei ausbleibender Mitwirkung kann das Projekt pausiert werden, sofern die Auftragnehmerin dies nicht zu vertreten hat. Vereinbarte Kapazitäten bleiben hiervon unberührt, soweit kein anderweitiger Einsatz möglich ist.
Eine Verlängerung über die Laufzeit hinaus erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien.

Sofern während der Projektlaufzeit eine interne Buchhaltungskraft eingesetzt wird, wird diese parallel eingearbeitet.
Die Verantwortung für die Besetzung interner Mitarbeiter liegt beim Auftraggeber.

 

5. Vergütung

  • Stundensatz: 80,00 €

  • Tagessatz (8 Stunden): 640,00 €

Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines im Voraus vereinbarten Leistungsrahmens. Ein erhöhter Leistungsbedarf führt zu einer Anpassung der Kapazitäten und Vergütung, sofern der Auftraggeber zuvor informiert wurde.

 

6. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

  • Leistungen im Bereich „Struktureller Aufbau & Digitalisierung“ werden vor Beginn der Leistungserbringung berechnet und sind sofort fällig.

  • Die operative Umsetzung wird monatlich im Voraus abgerechnet.

  • Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.

  • Zahlungsziel: 7 Tage ohne Abzug.

Vereinbarte Kapazitäten gelten als verbindlich reserviert und werden berechnet, sofern kein anderweitiger Einsatz möglich ist.

Am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt ein Abgleich mit den tatsächlich erbrachten Leistungen. Mehrleistungen werden zusätzlich berechnet.

Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform geltend zu machen.

Bei Zahlungsverzug kann die Leistung bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden.

 

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere:

  • Belege

  • Stammdaten

  • Zugänge und Berechtigungen

  • Technische Infrastruktur

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen auszusetzen und entstehende Zusatzaufwände gesondert zu berechnen.

 

8. Datenverantwortung

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten.
Der Auftraggeber ist für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität verantwortlich.

Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung oder Plausibilitätsprüfung der Daten erfolgt nicht.

Fehler oder Verzögerungen aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Daten gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.

 

9. Termin- und Kapazitätsregelung

Vereinbarte Arbeitstage gelten als verbindlich reservierte Kapazitäten.

Absagen oder Verschiebungen müssen mindestens 5 Werktage im Voraus in Textform erfolgen.
Bei kurzfristigeren Absagen werden die vereinbarten Kapazitäten berechnet, sofern kein anderweitiger Einsatz möglich ist.

Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht.

 

10. Haftung und Hinweise

Es wird kein wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg geschuldet. Die Leistungen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.

Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie steuerliche Bewertungen liegt beim Auftraggeber bzw. dessen Steuerberater.

Die Haftung der Auftragnehmerin ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Eine Haftung für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Daten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

 

11. Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Projekts erstellten Strukturen, Prozesse und Dokumentationen dürfen vom Auftraggeber für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden.
Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin.

 

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.