Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Melanie Puschmann – Prozesspower


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Melanie Puschmann – Prozesspower (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung, Prozessoptimierung und buchhalterische Unterstützung.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen, insbesondere:

  • Digitalisierung von Unternehmensprozessen

  • Optimierung von Buchhaltungsabläufen

  • laufende buchhalterische Unterstützung

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg wird nicht geschuldet.


3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines Angebots in Textform (z. B. E-Mail)

  • Bestätigung einer Auftragsbestätigung

  • tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung


4. Leistungsdurchführung

Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter zu bedienen.


5. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.

Bei fehlender Mitwirkung ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung auszusetzen.


6. Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.

Leistungsumfänge können als Orientierungswerte vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand.


7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

Leistungen können im Voraus berechnet werden.

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.


8. Termin- und Kapazitätsregelung

Vereinbarte Termine und Leistungstage gelten als verbindlich reservierte Kapazitäten.

Eine Verschiebung ist nach Absprache möglich.

Absagen oder Verschiebungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung.

Werden vereinbarte Termine oder Leistungstage kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagt oder nicht wahrgenommen, wird der vereinbarte Tagessatz zu 50 % berechnet, sofern die Kapazität nicht anderweitig vergeben werden kann.


9. Projektabbruch

Ein Projekt kann jederzeit beendet werden.

Der Projektabbruch ist unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.

Bereits erbrachte Leistungen sowie reservierte Kapazitäten werden vollständig abgerechnet.


10. Haftung

Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.


11. Leistungsabgrenzung

Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:

  • steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes

  • Erstellung von Jahresabschlüssen

  • rechtliche Beratung


12. Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. technische Ausfälle, Krankheit, behördliche Maßnahmen) nicht erbracht werden, wird sie nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt.

Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.


13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.


14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.


15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.